Vergütungsbericht

5. Vergütung im Geschäftsjahr

5.1 Vergütung des Verwaltungsrates

Die Tabellen in diesem Abschnitt werden von der externen Revisionsstelle geprüft.

Die folgende Tabelle zeigt die Vergütungen der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder in den Geschäftsjahren 2019/20 (8 Mitglieder ab der GV 2019) und 2018/19 (9 Mitglieder). Im Geschäftsjahr 2019/20 betrug die Gesamtvergütung CHF 2.9 (2018/19: CHF 3,4 Mio.).

Vergütung des Verwaltungsrates

in CHF

2019/20

 

 

Fixe Zahlung

 

Spesen 1)

 

Total Barzahlung

 

Zuteilungswert der gesperrten Aktien

 

Total Vergütung

 

Arbeitgeber- beiträge an Sozialver- sicherungen 2)

Robert F. Spoerry 3) Präsident des Verwaltungsrates Präsident des Nominations- und Vergütungskomitee

 

476’343

 

2’500

 

478’843

 

372’664

 

851’506

 

52’535

Beat Hess Vizepräsident des Verwaltungsrates Mitglied des Nominations- und Vergütungskomitee

 

132’541

 

4’500

 

137’041

 

161’000

 

298’041

 

15’713

Lynn Dorsey Bleil Mitglied des Auditkomitee

 

117’532

 

4’500

 

122’032

 

161’000

 

283’033

 

17’757

Lukas Braunschweiler

 

100’000

 

4’000

 

104’000

 

161’000

 

265’000

 

376’364

Stacy Enxing Seng Mitglied des Nominations- und Vergütungskomitee

 

117’532

 

4’500

 

122’032

 

161’000

 

283’033

 

17’757

Michael Jacobi 4) Präsident des Auditkomitee

 

129’058

 

4’500

 

133’558

 

161’000

 

294’559

 

15’491

Ronald van der Vis Mitglied des Auditkomitee

 

133’489

 

4’000

 

137’489

 

161’000

 

298’489

 

18’856

Jinlong Wang

 

100’000

 

4’000

 

104’000

 

161’000

 

265’000

 

16’515

Total (aktive Mitglieder)

 

1’306’494

 

32’500

 

1’338’994

 

1’499’667

 

2’838’662

 

530’988

Anssi Vanjoki 5) Mitglied des Auditkomitee

 

21’795

 

3’000

 

24’795

 

 

 

24’795

 

1’785

Total (inklusive ehemalige Mitglieder)

 

1’328’289

 

35’500

 

1’363’789

 

1’499’667

 

2’863’456

 

532’773

  Die in der Tabelle ausgewiesene Vergütung versteht sich brutto und basiert auf dem Accrual-Prinzip.

1) Die Spesen basieren auf der Anzahl teilgenommener Sitzungen der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder (keine Sitzungsgelder mehr ab der GV 2019).

2) Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen auf der fixen Vergütung, auf dem Steuerwert des Einkommens aus im Berichtsjahr ausgeübten Optionen und zugeteilten gesperrten Aktien.

3) Einschliesslich Arbeit und Anwesenheit im Nominations- und Vergütungskomitee und Auditkomitee.

4) Einschliesslich einer Entschädigung von CHF 10'000 für die Amtsperiode für ausserordentliche, zusätzliche Arbeit und Mitwirkung in der Übergangsphase zum neuen Präsidenten des Auditkomitees sowie im Rekrutierungsprozess für ein neues Verwaltungsratsmitglied.

5) Mitglied des Verwaltungsrates bis Juni 2019

in CHF

2018/19

 

 

Fixe Zahlung

 

Sitzungsgeld/ Spesen 1)

 

Total Barzahlung

 

Zuteilungswert der gesperrten Aktien

 

Total Vergütung

 

Arbeitgeber- beiträge an Sozialver- sicherungen 2)

Robert F. Spoerry 3) Präsident des Verwaltungsrates Präsident des Nominations- und Vergütungskomitee

 

500’000

 

2’500

 

502’500

 

399’821

 

902’321

 

54’808

Beat Hess Vizepräsident des Verwaltungsrates Mitglied des Nominations- und Vergütungskomitee

 

122’500

 

8’000

 

130’500

 

199’910

 

330’410

 

17’007

Lynn Dorsey Bleil 4) Mitglied des Auditkomitee

 

106’000

 

7’500

 

113’500

 

199’910

 

313’410

 

19’033

Lukas Braunschweiler 5)

 

80’000

 

3’500

 

83’500

 

199’910

 

283’410

 

157’567

Stacy Enxing Seng Mitglied des Nominations- und Vergütungskomitee

 

107’500

 

8’000

 

115’500

 

199’910

 

315’410

 

19’169

Michael Jacobi Präsident des Auditkomitee

 

125’000

 

8’000

 

133’000

 

199’910

 

332’910

 

17’164

Ronald van der Vis Mitglied des Auditkomitee

 

107’500

 

8’000

 

115’500

 

199’910

 

315’410

 

19’169

Anssi Vanjoki Mitglied des Auditkomitee

 

107’500

 

8’000

 

115’500

 

199’910

 

315’410

 

33’031

Jinlong Wang

 

100’000

 

6’000

 

106’000

 

199’910

 

305’910

 

18’525

Total (aktive Mitglieder)

 

1’356’000

 

59’500

 

1’415’500

 

1’999’101 6)

 

3’414’601 6)

 

355’473

  Die in der Tabelle ausgewiesene Vergütung versteht sich brutto und basiert auf dem Accrual-Prinzip.

1) Die Sitzungsgelder und Spesen basieren auf der Anzahl teilgenommener Sitzungen der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder (keine Sitzungsgelder für den Präsidenten).

2) Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen auf der fixen Vergütung, auf dem Steuerwert des Einkommens aus im Berichtsjahr ausgeübten Optionen und zugeteilten gesperrten Aktien.

3) Einschliesslich Arbeit und Anwesenheit im Nominations- und Vergütungskomitee und Auditkomitee.

4) Neues Mitglied im Auditkomitee seit Juni 2018

5) Neues Mitglied im Verwaltungsrat seit Juni 2018

6) Entspricht CHF 1'550’038 für den Aktienwert und CHF 2'965’538 für das Total der Vergütung, jeweils auf Grundlage des Steuerwertes der gesperrten Aktien bei der Gewährung. Der Steuerwert bei der Gewährung liegt um 6% pro Jahr der Sperrung unter dem Marktwert bei Zuteilung und widerspiegelt, dass nach Zuteilung der gesperrten Aktien diese für einen Zeitraum von fünf Jahren und vier Monaten für den Präsidenten des Verwaltungsrates und von vier Jahren und vier Monaten für die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates gesperrt sind, wie zuvor beschrieben. Berechnung des Steuerwertes der gesperrten Aktien: Der um den steuerlichen Effekt bereinigte Wert der gesperrten Aktien zum Zuteilungszeitpunkt beträgt für den Präsidenten des Verwaltungsrates CHF 134.93 und für die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates CHF 143.05 (Ansatz, der an der Abstimmung der GV 2018 angewandt wurde).

Erläuternde Kommentare zu den Vergütungstabellen

Die gesperrten Aktien wurden früher basierend auf ihrem Steuerwert ausgewiesen. Wie im Bericht für das Geschäftsjahr 2018/19 erläutert, orientiert sich die Ausweisung nun an der Marktpraxis und basiert auf dem Marktwert zum Zeitpunkt der Zuteilung. Wie an der Generalversammlung 2019 genehmigt, wurde die Gesamtvergütung des Verwaltungsrates reduziert.

Zu beachten ist, dass die in den Tabellen aufgeführten Beträge für die Mitglieder des Verwaltungsrates nicht notwendigerweise den Beträgen entsprechen, über die an der Generalversammlung abgestimmt wurde, da die Berichtsperiode sich auf das Geschäftsjahr von Sonova bezieht, die Abstimmung hingegen auf die Amtszeit und somit den Zeitraum zwischen den GVs.

5.1.1 Genehmigte versus erwartete Gesamtvergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrates

Die dem Verwaltungsrat für den Zeitraum von der GV 2019 bis zur GV 2020 gezahlte Gesamtvergütung beträgt voraussichtlich CHF 2.7 Mio. zum Zuteilungswert. Der Wert der fixen Barzahlung, auf die der Präsident des Verwaltungsrates von April 2020 bis zur Generalversammlung 2020 verzichtet, beträgt CHF 0,1 Mio. Die Gesamtvergütung liegt innerhalb der von der GV 2019 genehmigten Grenze von CHF 2,9 Mio.

in CHF 1'000

 

Genehmigt für GV 2018 – GV 2019 1)

 

Effektiv für GV 2018 – GV 2019 1)

 

Genehmigt für GV 2019 – GV 2020

 

Erwartet für GV 2019 – GV 2020

GV Genehmigungsjahr

 

2018

 

2019

Total Vergütung

 

3’130

 

2’965

 

2’900

 

2’742

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusammensetzung der Vergütung:

 

 

 

 

 

 

 

 

Fixe Vergütung inklusive Sitzungsgelder 2) und Spesen

 

1’518

 

1’415

 

1’363

 

1’242 3)

Marktwert gesperrte Aktien

 

1’612

 

1’550

 

1’537

 

1’500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates

 

9

 

9

 

8

 

8

1) Auf Grundlage des Steuerwerts der gesperrten Aktien (Ansatz, der an der Abstimmung der GV 2018 angewandt wurde).

2) Sitzungsgelder werden seit der GV 2019 nicht mehr gewährt.

3) Beinhaltet die in diesem Bericht erwähnten Effekte der COVID-19 bezogenen Massnahmen.

5.1.2 Andere Vergütungen, Darlehen und Kredite für gegenwärtige und ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrates und nahestehende Personen

Über die in den oben stehenden Tabellen aufgeführte Gesamtvergütung hinaus wurde den gegenwärtigen Mitgliedern des Verwaltungsrates keine weitere Vergütung für sonstige Dienste gezahlt. Ehemaligen Mitgliedern des Verwaltungsrates wurde keine weitere Vergütung über die in den oben stehenden Tabellen aufgeführte Gesamtvergütung hinaus gezahlt.

Im Berichtsjahr gab es keine Zahlungen an Personen, die einem gegenwärtigen oder ehemaligen Mitglied des Verwaltungsrates nahestehen.

Es sind keine Darlehen der Sonova oder einer anderen Konzerngesellschaft an gegenwärtige oder ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrates im Geschäftsjahr 2019/20 gewährt worden oder per 31. März 2020 ausstehend. Darüber hinaus hat weder Sonova noch eine andere Konzerngesellschaft Darlehen an nahestehende Personen von gegenwärtigen oder ehemaligen Mitgliedern des Verwaltungsrates vergeben.

5.2 Vergütung der Geschäftsleitung

Die Tabellen in diesem Abschnitt werden von der externen Revisionsstelle geprüft.

Das System des VCC wird in Abschnitt 4.3 dieses Berichts genauer erläutert. Über die individuelle qualitative Zielerreichung hinaus werden zur Ermittlung der Leistung der Geschäftsleitung die folgenden Leistungsindikatoren verwendet: auf Ebene der Gruppe Umsatz, EBITA, EPS und FCF; auf Ebene der jeweiligen Geschäftseinheit zusätzlich ASP und OPEX.

Die Umsatzziele auf Gruppenebene wurden trotz der durch COVID-19 im März 2020 verursachten Verlangsamung mit 101,0% erreicht. Während das Hörgeräte- und das Audiological-Care-Geschäft ihre Wachstumsziele übertrafen, lag das Cochlea-Implantate-Geschäft unter dem angestrebten Wert, beeinträchtigt durch die freiwillige Korrekturmassnahme im Feld welche Mitte Februar 2020 kommuniziert wurde.

Das EBITA-Ziel im Hörgeräte-Segment konnte hauptsächlich aufgrund der durch COVID-19 verursachten Absatzverluste wie auch aufgrund einer negativen Entwicklung gegenüber den budgetierten Fremdwährungen nicht vollständig erreicht werden. Der EBITA im Segment der Cochlea-Implantate lag unter dem Zielwert, hauptsächlich bedingt durch die tiefere Nachfrage aufgrund der freiwilligen Korrekturmassnahme im Feld und ausserdem bedingt durch eine Stärkung des Schweizer Frankens.

Aufgrund der negativen Währungsentwicklungen und bedingt durch die freiwillige Korrekturmassnahme im Feld in Advanced Bionics lagen sowohl der konsolidierte EBITA der Sonova Gruppe mit 95,7% als auch der Gewinn pro Aktie mit 92,7% unter der jeweiligen Zielvorgabe. Bei der Beurteilung dieser Ziele wurden die Erhöhungen der Wertberichtigung auf den Debitoren im Zusammenhang mit COVID-19, die Restrukturierungskosten im Bereich Hörgeräte-Segment, die Vorteile aus der Schweizer Steuerreform sowie einmalige Kosten im Zusammenhang mit der freiwilligen Korrekturmassnahme im Feld von Advanced Bionics ausgeklammert. Dank einem starken Geschäftsverlauf während des grössten Teil des Finanzjahres und einer starken Vereinnahmung von Forderungen war der Free Cash Flow mit 113,4% klar über dem Ziel.

Die individuellen qualitativen Zielvorgaben für das Management wurden mit 109,9% im Durchschnitt leicht übertroffen.

Das ROCE-Ziel, welches für das Vesting des langfristigen Beteiligungsplans (EEAP) massgebend ist, wurde übertroffen. Das Vesting der Optionen ist auf dem Zielwert (100%) gedeckelt. Eine ROCE Ziel-Übererreichung wirkt sich somit nicht auf das Vesting aus. Die EEAP-Zielerreichung belief sich somit auf 100%.

Die Erreichung der gesamten variablen Barvergütung betrug für den CEO auf 105,2% (2018/19: 95,5%) und für die anderen Mitglieder der Geschäftsleitung zwischen 75,7 und 106,9% (2018/19: 91,7% bis 100,4%); dies war hauptsächlich auf die oben genannten starke Geschäftsentwicklung für den Grossteil des Geschäftsjahres zurückzuführen. Das führte zu einer durchschnittlichen Auszahlung der variablen Barvergütung für Mitglieder der Geschäftsleitung einschliesslich des CEO von 115,5%. Im Vorjahr hatte die entsprechende durchschnittliche Gesamtauszahlung 89,2% betragen.

Wie in der Einführung zu diesem Vergütungsbericht ausgeführt, in der die im Zuge der aktuellen COVID-19-Krise bezüglich der Vergütung getroffenen kurzfristigen Massnahmen beschrieben werden, werden 50 Prozent der variablen Barvergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2019/20 erst zu einem späteren Zeitpunkt des Geschäftsjahres 2020/21 ausgezahlt. Diese Massnahme hat keine Auswirkungen auf Ziel, Erreichung, Berechnung, Berechtigungsbedingungen, Zahlung oder Gesamtbetrag für das Geschäftsjahr 2019/20, sondern ausschliesslich auf den Zeitpunkt der Auszahlung eines Teils des VCC.

Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde die höchste Gesamtvergütung eines Mitglieds der Geschäftsleitung an Arnd Kaldowski, CEO, gezahlt.

Zum 31. März 2019 schieden zwei Mitglieder der Geschäftsleitung aus. Ihre Rollen wurden am 1. April 2019 durch zwei neue Mitglieder der Geschäftsleitung übernommen.

Die folgenden Tabellen zeigen die Vergütung für den CEO und die weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung in den Geschäftsjahren 2019/20 (9 Mitglieder) und 2018/19 (9 Mitglieder).

Vergütung der Geschäftsleitung

in CHF

2019/20

 

 

Fixes Basissalär

 

Variable Vergütung 1)

 

Neben- leistungen

 

Arbeitgeber- beiträge an Pensions- kassen

 

Total Bar- zahlung

 

Wert der PSUs 2)

 

Wert der Optionen 3)

 

Total Vergütung

 

Arbeitgeber- beiträge an Sozialver- sicherungen

Arnd Kaldowski, CEO

 

900’000

 

986’560

 

74’944

 

109’338

 

2’070’841

 

562’500

 

937’500

 

3’570’841

 

110’466

Weitere Mitglieder der Geschäftsleitung

 

3’138’129

 

2’147’971

 

356’124

 

515’913

 

6’158’137

 

1’649’000

 

1’649’000

 

9’456’137

 

888’687

Total

 

4’038’129

 

3’134’531

 

431’068

 

625’251

 

8’228’978

 

2’211’500

 

2’586’500

 

13’026’978

 

999’153

  Die in der Tabelle ausgewiesene Vergütung versteht sich brutto und basiert auf dem Accrual-Prinzip.

1) Die variable Vergütung wird erst ausbezahlt, nachdem die auditierten Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr von der Gruppe in der Konzernjahresrechnung publiziert wurden.

2) Fair Value pro PSU im Zuteilungszeitpunkt CHF 266,80. Von Dritten bereitgestellter Fair Value von PSUs, der auf dem Monte-Carlo-Preismodell beruht; dies ist ein angemessen ausgewogener Ansatz, der die Möglichkeit einer Über- oder Untererreichung berücksichtigt. Die Erfüllung wird auf Grundlage der tatsächlichen Zielerreichung vor dem Vesting im Juni 2023 bestimmt und die PSUs sind nach dem Vesting gesperrt um die gesamte zwingende Halteperiode von fünf Jahren ab Zuteilung zu erreichen.

3) Von Dritten bereitgestellter Fair Value pro Option im Zuteilungszeitpunkt, der auf dem "Enhanced American Pricing Model" (inklusive Einfluss der Halteperiode basierend auf einem "Black-Scholes Model") Optionspreismodell beruht, von CHF 33,34. Die Optionen sind nach dem Vesting gesperrt um die gesamte zwingende Halteperiode von fünf Jahren ab Zuteilung zu erreichen.

in CHF

2018/19

 

 

Fixes Basissalär

 

Variable Vergütung 1)

 

Neben- leistungen

 

Arbeitgeber- beiträge an Pensions- kassen

 

Total Bar- zahlung

 

Wert der PSUs 2)

 

Wert der Optionen 3)

 

Wert der einmaligen RSU-Übergangszuteilung 4)

 

Total Vergütung

 

Arbeitgeber- beiträge an Sozialver- sicherungen 5)

Arnd Kaldowski, CEO

 

890’848

 

677’717

 

166’650

 

107’002

 

1’842’217

 

515’401

 

859’374

 

 

3’216’992

 

114’480

Weitere Mitglieder der Geschäftsleitung

 

3’184’873

 

1’598’769

 

301’394

 

589’553

 

5’674’589

 

1’251’816

 

1’252’428

 

658’249

 

8’837’082

 

904’191

Total

 

4’075’721

 

2’276’486

 

468’044

 

696’555

 

7’516’806

 

1’767’217

 

2’111’802

 

658’249

 

12’054’074

 

1’018’671

  Die in der Tabelle ausgewiesene Vergütung versteht sich brutto und basiert auf dem Accrual-Prinzip.

1) Die variable Vergütung wird erst ausbezahlt, nachdem die auditierten Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr von der Gruppe in der Konzernjahresrechnung publiziert wurden.

2) Fair Value pro PSU im Zuteilungszeitpunkt CHF 224,38. Von Dritten bereitgestellter Fair Value von PSUs, der auf dem Monte-Carlo-Preismodell beruht; dies ist ein angemessen ausgewogener Ansatz, der die Möglichkeit einer Über- oder Untererreichung berücksichtigt. Die Erfüllung wird auf Grundlage der tatsächlichen Zielerreichung vor dem Vesting im Juni 2022 bestimmt.

3) Von Dritten bereitgestellter Fair Value pro Option im Zuteilungszeitpunkt, der auf einem Optionspreismodell beruht, von CHF 26,12.

4) Inklusive einmaliger EEAP-RSU-Übergangszuteilung vom 1. Februar 2019 mit einem Fair Value pro RSU im Zuteilungszeitpunkt von CHF 174,14.

5) Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen auf dem Steuerwert des Einkommens, der von im Berichtsjahr in Aktien umgewandelten RSUs und ausgeübten Optionen abgeleitet wurde. Das Total Vergütung inklusive Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen betrug im Berichtsjahr CHF 13'072'745 (Ansatz, der an der Abstimmung der GV 2017 angewandt wurde).

Erläuternde Kommentare zu den Vergütungstabellen:

  • Die Gesamtvergütung von CHF 13,0 Mio. für das Geschäftsjahr 2019/20 liegt über dem Wert des Vorjahres von CHF 12,1 Mio.
  • Die fixe Vergütung ist im Vergleich zum Vorjahr marginal um 1% gesunken. 
  • Die merklich höhere variable Barvergütung auf Grundlage der Zielerreichung auf Gruppen-, Geschäftseinheits- und individueller Ebene ist unter Punkt 5.2 oberhalb der Tabellen dargestellt.
  • Der Gesamtwert der EEAP-Zuteilung stieg aufgrund der Kombination aus der unterschiedlichen Zusammensetzung der Geschäftsleitung, des Wegfalls der letztjährigen, einmaligen Übergangszuteilung und selektiver höheren Zuteilungen.

Wie weiter oben ausgeführt, nehmen wir Anpassungen an der Vergütung der Geschäftsleitung grundsätzlich nur dann vor, wenn wir sie als notwendig und angemessen erachten. Solche Anpassungen orientieren sich generell an jenen im Gesamtunternehmen, wobei der Fokus vor allem auf den variablen Vergütungselementen liegt, und können beispielsweise bei Änderungen an den Verantwortlichkeiten einer Position differenziert gestaltet werden. Zudem orientieren sie sich an Daten aus Executive-Vergütungsstudien und veröffentlichten Benchmarks von Unternehmen vergleichbarer Grösse.

Wie in der Einführung erwähnt erhalten die Mitglieder der Geschäftsleitung keine Salärerhöhungen bis später im Geschäftsjahr 2020/21. Zudem werden in der Zeit von April 2020 bis September 2020 der CEO auf 50 Prozent seines Basissalärs und alle übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung auf 20 Prozent ihres Basissalärs verzichten. Die VCC-Auszahlung wird im Geschäftsjahr 2020/21 auf 100 Prozent beschränkt.

5.2.1 Historische variable Barvergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung in den letzten fünf Jahren

Die Tabelle oben belegt, dass die variable Barvergütung wirksam gestaltet ist: Angesichts der ehrgeizigen Zielsetzung von Sonova sind wesentliche Fortschritte zur Zielerreichung (100%) erforderlich.

5.2.2 Genehmigte versus tatsächliche Gesamtvergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung

Die tatsächliche Gesamtvergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2019/20 betrug CHF 13,9 Mio. (einschliesslich der unter 5.2.3 aufgeführten vertraglichen Vergütung für ein ehemaliges Mitglied der Geschäftsleitung). Dieser Betrag liegt unter dem maximalen Gesamtbetrag der Vergütung von CHF 15,1 Mio., der bei der GV 2018 für das Geschäftsjahr 2019/20 genehmigt wurde.

Die genehmigte Vergütung verwendet für den EEAP den Fair Value im Zuteilungszeitpunkt, welcher auf einer Zielerreichung von 100% beruht; dies ist ein angemessen ausgewogener Ansatz, der die Möglichkeit einer Über- oder Untererreichung von PSUs berücksichtigt. Die tatsächliche Anzahl der für die jeweiligen PSUs zugeteilten Aktien hängt von der Erreichung im Vorfeld festgelegter Leistungsziele ab und beträgt zwischen 0 und 2 Aktien pro PSU. Die tatsächlich erreichten Werte werden nach dem Vesting im jeweiligen Geschäftsjahr offengelegt.

Zusätzliche Informationen zur Unterstützung der Abstimmungen der Aktionäre zur Vergütung finden sich in der Einladung zur GV 2020.

5.2.3 Andere Vergütungen, Darlehen und Kredite für gegenwärtige und ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung und nahestehende Personen

Über die in den oben stehenden Tabellen aufgeführte Gesamtvergütung hinaus wurde gegenwärtigen Mitgliedern der Geschäftsleitung keine weitere Vergütung gezahlt.

2019/20 erfolgten Zahlungen in Höhe von insgesamt CHF 830’751 an ein ehemaliges Mitglied der Geschäftsleitung. Dieser Betrag setzt sich aus vertraglich fälliger Vergütung für die ehemalige Rolle in der Geschäftsleitung sowie Unternehmensbeiträgen zur Pensionskasse zusammen. Die Beiträge des Unternehmens an Sozialversicherungen in Übereinstimmung mit anwendbaren Rechtsvorschriften und Versicherungen beliefen sich auf CHF 158’523.

Es gab keine Zahlungen an Personen, die einem gegenwärtigen oder ehemaligen Mitglied der Geschäftsleitung nahestehen.

Es sind keine Darlehen der Sonova oder einer anderen Konzerngesellschaft an gegenwärtige oder ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2019/20 gewährt worden oder per 31. März 2020 ausstehend. Darüber hinaus haben weder Sonova noch eine andere Konzerngesellschaft Darlehen an nahestehende Personen von gegenwärtigen oder ehemaligen Mitgliedern der Geschäftsleitung vergeben.