6. Vergütung im Geschäftsjahr
6.1 Vergütung des Verwaltungsrates
6.1 Vergütung des Verwaltungsrates
Die Tabellen in diesem Abschnitt werden von der externen Revisionsstelle geprüft.
Die folgende Tabelle zeigt die Vergütungen der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder in den Geschäftsjahren 2021/22 (9 Mitglieder ab der GV 2021) und 2020/21 (9 Mitglieder). Im Geschäftsjahr 2021/22 betrug die Gesamtvergütung CHF 2.9 Mio. (2020/21: CHF 2,6 Mio.).
Vergütung des Verwaltungsrates
Wie im Vergütungsbericht 2020/21 erläutert, beinhalteten die im Zuge der COVID-19-Krise hinsichtlich der Vergütung getroffenen kurzfristigen Massnahmen, dass der Präsident des Verwaltungsrates von April 2020 bis zur Generalversammlung 2021 auf seine fixe Barzahlung verzichtete (abzüglich der Sozialversicherungen für den in Form gesperrter Aktien erhaltenen Teil). Zudem verzichteten die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates für die Amtsdauer von der Generalversammlung 2020 bis zur Generalversammlung 2021 auf 20% ihrer fixen Barzahlung und Ausschussvergütung. Für Einzelheiten siehe die obenstehende Vergütungstabelle und den Vergütungsbericht 2020/21. – Auf Basis der über 2 Jahre betrachteten kumulierten jährlichen Wachstumsrate (CAGR) vom Geschäftsjahr 2019/20 zum Geschäftsjahr 2021/22 hat sich die Vergütung des Verwaltungsrates nicht geändert.
Erläuternde Kommentare zu den Vergütungstabellen
Die in den Tabellen aufgeführten Beträge für die Mitglieder des Verwaltungsrates entsprechen nicht notwendigerweise den Beträgen, über die an der Generalversammlung abgestimmt wurde, da die Berichtsperiode sich auf das Geschäftsjahr von Sonova bezieht, die Abstimmung hingegen auf die Amtszeit und somit den Zeitraum zwischen den Generalversammlungen. Der relative Anstieg der Vergütung um 11,9% gegenüber dem Vorjahr ist auf die im Vorjahr getroffenen kurzfristigen vergütungsbezogenen Massnahmen in Zusammenhang mit der COVID-19-Krise zurückzuführen. Die zugrundeliegende Struktur und das Niveau der Vergütung für den Verwaltungsrat blieben im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
6.1.1 Genehmigte versus erwartete Gesamtvergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrates
Die dem Verwaltungsrat für den Zeitraum von der Generalversammlung 2021 bis zur Generalversammlung 2022 gezahlte Gesamtvergütung beträgt voraussichtlich CHF 3,1 Mio. Die Gesamtvergütung liegt innerhalb der von der Generalversammlung 2021 genehmigten Grenze von CHF 3,1 Mio.
Genehmigte versus erwartete Gesamtvergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrates
6.1.2 Andere Vergütungen, Darlehen und Kredite für gegenwärtige und ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrates und nahestehende Personen
Über die in den oben stehenden Tabellen aufgeführte Gesamtvergütung hinaus wurde den gegenwärtigen Mitgliedern des Verwaltungsrates keine weitere Vergütung für sonstige Dienste gezahlt. Ehemaligen Mitgliedern des Verwaltungsrates wurde keine weitere Vergütung über die in den oben stehenden Tabellen aufgeführte Gesamtvergütung hinaus gezahlt.
Im Berichtsjahr gab es keine Zahlungen an Personen, die einem gegenwärtigen oder ehemaligen Mitglied des Verwaltungsrates nahestehen.
Es sind keine Darlehen von Sonova oder einer anderen Konzerngesellschaft an gegenwärtige oder ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrates im Geschäftsjahr 2021/22 gewährt worden oder per 31. März 2022 ausstehend. Darüber hinaus hat weder Sonova noch eine andere Konzerngesellschaft Darlehen an nahestehende Personen von gegenwärtigen oder ehemaligen Mitgliedern des Verwaltungsrates vergeben.
6.2 Vergütung der Geschäftsleitung
6.2 Vergütung der Geschäftsleitung
Die Tabellen in diesem Abschnitt werden von der externen Revisionsstelle geprüft.
6.2.1 Vergütung im Geschäftsjahr 2021/22
Wie weiter oben ausgeführt, nimmt Sonova Anpassungen an der fixen oder leistungsabhängigen Vergütung der Geschäftsleitung grundsätzlich nur dann vor, wenn diese als notwendig und angemessen erachtet werden. Solche Anpassungen orientieren sich generell an jenen im Gesamtunternehmen, wobei der Fokus vor allem auf den variablen Vergütungselementen liegt und können beispielsweise bei Änderungen an den Verantwortlichkeiten einer Position differenziert gestaltet werden. Zudem orientieren sie sich an Daten aus Executive-Vergütungsstudien und veröffentlichten Benchmarks von Unternehmen vergleichbarer Grösse.
Im Geschäftsjahr 2021/22 wurde die höchste Gesamtvergütung eines Mitglieds der Geschäftsleitung an Arnd Kaldowski, CEO, gezahlt.
Die folgenden Tabellen zeigen die Vergütung für den CEO und die weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung in den Geschäftsjahren 2021/22 (9 Mitglieder) und 2020/21 (9 Mitglieder).
Vergütung der Geschäftsleitung
Wie im Vergütungsbericht 2020/21 erläutert, beinhalteten die im Zuge der aktuellen COVID-19-Krise hinsichtlich der Vergütung getroffenen kurzfristigen Massnahmen, die Salärerhöhungen der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2020/21 einzufrieren. Zudem verzichteten der CEO auf 50% seines monatlichen Basissalärs, und alle übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung auf 20% ihres monatlichen Basissalärs, in der Periode von April 2020 bis September 2020. Darüber hinaus erfolgte die Zielsetzung für den VCC auf rollierender Basis, während die maximale VCC-Auszahlung für Mitglieder der Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2020/21 auf 100% beschränkt war. Für Einzelheiten siehe die obenstehende Vergütungstabelle und den Vergütungsbericht 2020/21. – Auf Basis der über 2 Jahre betrachteten kumulierten jährlichen Wachstumsrate (CAGR) vom Geschäftsjahr 2019/20 zum Geschäftsjahr 2021/22 hat sich die Vergütung der Geschäftsleitung nur unwesentlich geändert.
Erläuternde Kommentare zu den Vergütungstabellen
Die Gesamtvergütung von CHF 12,8 Mio. für das Geschäftsjahr 2021/22 liegt über dem Wert des Vorjahres von CHF 11,3 Mio. Dies erklärt sich insbesondere durch die folgenden Faktoren:
- Die fixe Vergütung ist gegenüber dem Vorjahr erhöht, dies vor allem aufgrund der vergütungsbezogenen Massnahmen, die im Geschäftsjahr 2020/21 im Kontext von COVID-19 ergriffen worden sind.
- Einzelne Geschäftsleitungsmitglieder erhielten zu Beginn des Jahres 2021/22 Gehaltserhöhungen, die mit Erhöhungen der Gesamtunternehmung sowie mit Daten aus Umfragen zur Vergütung von Führungskräften und veröffentlichten Benchmarks von Unternehmen ähnlicher Grösse abgestimmt waren.
- Der Gesamtwert der EEAP-Zuteilung stieg aufgrund der Kombination selektiv höherer Zuteilungen.
Variable Barvergütung – Leistungsergebnisse 2021/22
Das System des VCC wird in Abschnitt 5.3 dieses Berichts genauer erläutert.
Das Gesamtziel für den Umsatz der Gruppe (ohne die Übernahme von Sennheiser) wurde um 1,5% übertroffen. Verantwortlich dafür war die konsequente Umsetzung unserer Geschäftsstrategie, auch wenn neue Coronavarianten und Lieferschwierigkeiten bei bestimmten Elektronikbauteilen für Volatilität sorgten. Während das Hörgeräte-Segment und das Cochlea-Implantate-Geschäft ihre Wachstumsziele übertrafen, lag das Audiological-Care-Geschäft knapp unter den Zielerwartungen.
Beim EBITA betrug die Zielerreichung 98,3%. Die Tatsache, dass das Ziel nicht erreicht werden konnte, war vor allem auf die stärker als erwartet ausgefallene Aufwertung des Schweizer Frankens gegenüber wichtigen Währungen sowie den Gegenwind bei Lieferketten und Komponentenkosten zurückzuführen. Das Hörgeräte-Segment verfehlte knapp das Rentabilitätsziel, während das Cochlea-Implantate-Segment aufgrund des starken Upgrade-Geschäfts nach Einführung des neuen Marvel-Prozessors sein Ziel übertreffen konnte. Das EPS-Ziel wurde erreicht (100%). Die Beurteilung dieser Ziele erfolgte auf der Grundlage der angepassten Kennzahlen, die im Finanzbericht dieses Geschäftsberichts angegeben sind.
Trotz der starken Geschäftsentwicklung in grossen Teilen des Geschäftsjahrs konnten beim Management des Nettoumlaufvermögens nicht alle erhofften Verbesserungen erreicht werden. Beim operativen Free Cash Flow betrug die Zielerreichung 96,7%.
Die ESG-Ziele wurden anhand von acht Kategorien definiert, wobei Energie und Klima sowie Talent & Mitarbeiterengagement als Ziele für alle Geschäftsleitungsmitglieder festgelegt wurden. Zusätzlich wurde für die Mitglieder der Geschäftsleitung je nach Rolle und Verantwortung eine Auswahl an Zielen festgelegt. Zu diesen zählen umweltfreundliche Produkte, Diversität & Inklusion, Talententwicklung, Kundenzufriedenheit, Produktqualität, Sicherheit & Zuverlässigkeit und eine verantwortungsbewusste Lieferkette. Im Durchschnitt wurden die ESG-Ziele für das Management zu 82,8% erfüllt.
Die individuellen qualitativen Ziele für das Management wurden im Durchschnitt mit 103,0% leicht übertroffen.
Die Gesamtzielerreichung für den CEO lag für das Geschäftsjahr 2021/22 bei 89,0% (2020/21: 100,0%) und für die anderen Geschäftsleitungsmitglieder zwischen 66,9% und 134,8% (2020/21: 77,6% – 100,0%). Die durchschnittliche variable Barauszahlung an die Geschäftsleitungsmitglieder, einschliesslich des CEO, betrug 85,7%, während die entsprechende durchschnittliche Gesamtauszahlungsquote für das Vorjahr 96,8% betrug. Wie weiter unten in diesem Bericht erwähnt, war die VCC-Erreichung für das Geschäftsjahr 2020/21 auf 100,0% begrenzt, was sich auf den Jahresvergleich auswirkt.
6.2.2 Historische variable Barvergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung in den letzten fünf Jahren
Das Diagramm oben belegt, dass die variable Barvergütung wirksam gestaltet ist: Angesichts der ehrgeizigen Zielsetzung von Sonova sind wesentliche Fortschritte zur Zielerreichung (100%) erforderlich.
6.2.3 Genehmigte versus tatsächliche Gesamtvergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung
Die tatsächliche Gesamtvergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2021/22 betrug CHF 12,8 Mio. Dieser Betrag liegt unter dem maximalen Gesamtbetrag der Vergütung von CHF 15,2 Mio., der von der Generalversammlung 2020 für das Geschäftsjahr 2021/22 genehmigt wurde.
Die genehmigte Vergütung verwendet für den EEAP den Fair Value im Zuteilungszeitpunkt, welcher auf einer Zielerreichung von 100% beruht; dies ist ein angemessen ausgewogener Ansatz, der die Möglichkeit einer Über- oder Untererreichung von PSUs berücksichtigt. Die tatsächliche Anzahl der für die jeweiligen PSUs zugeteilten Aktien hängt von der Erreichung im Vorfeld festgelegter Leistungsziele ab und beträgt zwischen 0 und 2 Aktien pro PSU. Die tatsächlich erreichten Werte werden nach dem Vesting im jeweiligen Geschäftsjahr offengelegt.
Zusätzliche Informationen zur Unterstützung der Abstimmungen der Aktionäre zur Vergütung finden sich in der Einladung zur Generalversammlung 2022.
6.2.4 Executive Equity Award Plan – Leistungsergebnisse 2021/22
Optionen
Das Vesting der Optionen unterliegt einem vordefinierten ROCE-Ziel. Im Geschäftsjahr 2021/22 wurde das ROCE-Ziel übertroffen. Da im EEAP keine Übererfüllung vorgesehen ist, ist das Vesting der Optionen auf den Zielwert (100%) begrenzt. Dies betrifft die im Rahmen des EEAP 2017, 2018, 2019 und 2020 gewährten Optionstranchen, die im Berichtsjahr vesteten.
Performance Share Units
Die PSUs vesten basierend auf der relativen Aktienrendite im Vergleich zu einer vordefinierten Peer-Gruppe. Die Anzahl an zugeteilten Aktien für jede gevestete PSU zwischen dem 20. und 80. Perzentil wird mithilfe einer linearen Interpolation in einem Bereich von 0% bis 200% berechnet. Das Vesting der im Rahmen des EEAP 2019 zugeteilten PSUs erfolgt im Juni 2022 basierend auf der per 31. März 2022 endenden Performance-Periode.
Die tatsächliche Aktienrendite betrug 107,8%, was einem Prozentrang von 82,4% im Vergleich zur Peer-Gruppe entspricht und in einem Vesting von 200,0% im Juni 2022 resultiert. Für die im Rahmen des EEAP 2018 gewährten PSUs, die im Juni 2021 vesteten, betrug die tatsächliche Aktienrendite 46,5%. Dies entsprach einem Prozentrang von 77,0% im Vergleich zur Peer-Gruppe und resultierte in einem Vesting von 189,9%.
Restricted Share Unit
Die im Rahmen des EEAP im Geschäftsjahr 2018/19 gewährten RSUs vesteten im Berichtsjahr. Sie unterlagen keinen Leistungszielen, allerdings Bedingungen hinsichtlich der Beschäftigung.
6.2.5 Andere Vergütungen, Darlehen und Kredite für gegenwärtige und ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung und nahestehende Personen
Über die in den oben stehenden Tabellen aufgeführte Gesamtvergütung hinaus wurde gegenwärtigen oder ehemaligen Mitgliedern der Geschäftsleitung keine weitere Vergütung gezahlt.
Es gab keine Zahlungen an Personen, die einem gegenwärtigen oder ehemaligen Mitglied der Geschäftsleitung nahestehen.
Es sind keine Darlehen von Sonova oder einer anderen Konzerngesellschaft an gegenwärtige oder ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2021/22 gewährt worden oder per 31. März 2022 ausstehend. Darüber hinaus haben weder Sonova noch eine andere Konzerngesellschaft Darlehen an nahestehende Personen von gegenwärtigen oder ehemaligen Mitgliedern der Geschäftsleitung vergeben.