2. Vergütungspolitik und
-grundsätze

Sonova will die besten Talente gewinnen, mit denen wir unseren Erfolg gewährleisten und unsere Position als weltweit führender Hersteller und Anbieter innovativer Hörlösungen und -dienstleistungen festigen können. Deshalb basiert unser Vergütungssystem auf den folgenden Grundsätzen:

Die Vergütung des Verwaltungsrates umfasst ausschliesslich fixe Elemente und wird teilweise in bar und teilweise in Form gesperrter Aktien entrichtet. Die Unabhängigkeit des Verwaltungsrates als Aufsichtsorgan wird durch den Verzicht auf leistungsbezogene Vergütungselemente verstärkt.

Die Vergütung der Geschäftsleitung umfasst fixe und leistungsabhängige variable Vergütungselemente. Fixe Vergütungselemente beinhalten Basissalär und Zusatzleistungen und orientieren sich am aktuellen Markt. Leistungsziele für die kurzfristigen Anreize werden normalerweise zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres vereinbart und ihre Erreichung zum Ende des Geschäftsjahres beurteilt.

Damit keine Anreize für eine unangemessene Risikobereitschaft oder für eine kurzfristige Gewinnmaximierung zulasten der langfristigen Stabilität des Unternehmens gesetzt werden, gelten sowohl beim kurzfristigen als auch beim langfristigen variablen Vergütungselement Obergrenzen und bei der variablen Barvergütung Rückforderungsklauseln.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung sind an Sonovas Aktienbesitzrichtlinien gebunden. Diese Richtlinien verpflichten die Mitglieder, festgelegte Beträge in Sonova Aktien zu investieren, und stärken dadurch die Verknüpfung der Interessen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung mit denen der Aktionäre.