1. Einführung durch den Präsidenten des Nominations- und Vergütungskomitees
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre
Für Sonova zeigten die aussergewöhnlichen Umstände der COVID-19-Pandemie ab dem Ende des Geschäftsjahres 2019/20 ihre Auswirkungen. Dies setzte sich im Geschäftsjahr 2020/21 fort, besonders auch im ersten Quartal. Das Nominations- und Vergütungskomitee (NCC) hat diesem Thema entsprechend viel Zeit gewidmet und zusätzlich zu den regulären vier jährlichen Sitzungen zwei weitere Sitzungen abgehalten.
Kurzfristige vergütungsbezogene Massnahmen im Kontext von COVID-19
Über die normalen Agendapunkte hinaus haben der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung die Auswirkungen von COVID-19 analysiert und koordinierte Massnahmen getroffen, damit Sonova sich auf die sich rasch verändernde Situation einstellt, sich um seine Mitarbeitenden kümmert, wettbewerbsfähig bleibt, die Liquidität bewahrt und um sich für eine Markterholung nach Verbesserung der Lage bestmöglich zu positionieren.
Wie in diesem Bericht erläutert, ist unser Vergütungssystem mit der Unternehmensstrategie und den Geschäftsergebnissen verknüpft und an den Interessen unserer Aktionäre ausgerichtet, indem es Leistung unter Berücksichtigung der geschäftlichen Entwicklung und des Marktes belohnt. Seit vielen Jahren setzt unser Vergütungssystem erwiesenermassen die richtigen Anreize; wie bereits im letztjährigen Bericht skizziert, wurde mithilfe kurzfristiger Anpassungen sichergestellt, dass es auch in der COVID-19-Krise entsprechend ausgerichtet ist.
Diese spezifischen kurzfristigen Anpassungen am Vergütungssystem werden in diesem Brief und auf den folgenden Seiten erläutert. Im Vergütungsbericht wird zudem beschrieben, wie wir als Mitglieder des Nominations- und Vergütungskomitees (Nomination and Compensation Committee, NCC) im Geschäftsjahr unsere Ziele erfüllt und unsere Verantwortlichkeiten wahrgenommen haben. Alle Anstrengungen unserer Mitarbeitenden, der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates waren im Geschäftsjahr weiter darauf ausgerichtet, unsere ehrgeizigen Ziele zu erreichen.
Zu den vergütungsbezogenen Kostenmassnahmen gehörten unter anderem die Verschiebung von Vergütungserhöhungen auf das nächste Jahr, wo dies möglich war, die Freistellung von Mitarbeitenden an einigen Standorten, die Einführung von Kurzarbeit und ähnliche Massnahmen. Im Hinblick auf die Vergütung des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung wurden folgende kurzfristige Massnahmen ergriffen:
- Der Präsident des Verwaltungsrates verzichtete von April 2020 bis zur Generalversammlung 2021 auf seine fixe Barzahlung (abzüglich der Sozialversicherungen für den in Form gesperrter Aktien erhaltenen Teil).
- Die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates verzichteten für die Amtsdauer von der Generalversammlung 2020 bis zur Generalversammlung 2021 auf 20% ihrer fixen Barzahlung und Ausschussvergütung.
- Für die Geschäftsleitung gab es im Geschäftsjahr 2020/21 keine Salärerhöhungen.
- Der CEO verzichtete auf 50% seines monatlichen Basissalärs, und alle übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung auf 20% ihres monatlichen Basissalärs, während dem Zeitraum von April 2020 bis September 2020, als Umsatz und Rentabilität schliesslich wieder ein mit dem Vorjahr vergleichbares Niveau erreichten.
- Zudem hatte die Geschäftsleitung entschieden, sich 50% ihrer variablen Barvergütung (VCC) für das Geschäftsjahr 2019/20 erst zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlen zu lassen. Die Auszahlung erfolgte im Oktober 2020, als Umsatz und Rentabilität wieder ein mit dem Vorjahr vergleichbares Niveau erreichten.
- Angesichts der erforderlichen Anpassungen an ein unsicheres und sich rasch änderndes wirtschaftliches Umfeld mussten für das Geschäftsjahr 2020/21 im Einklang mit den Entwicklungen dynamischere rollierende VCC-Ziele gesetzt und eng überwacht werden.
- Ausserdem wurde entschieden, dass für die Mitglieder der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2020/21 die maximale VCC-Auszahlung auf 100% (gegenüber normalerweise 200%) begrenzt ist. Auch wenn das Management die finanziellen Jahresziele übertreffen konnte, wurde an der Obergrenze von 100% festgehalten.
- Die COVID-19-Pandemie liess den Markt vorübergehend schrumpfen, was die Wachstumsstrategie von Sonova zwischenzeitlich beeinträchtigte. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wurde die Performance-Periode für die einmalige Gewährung von Performance-Optionen an den CEO (als Ersatz für entgangene Vergütung beim vorherigen Arbeitgeber) verlängert, was an anderer Stelle in diesem Bericht näher erläutert wird.
- Wie bereits im letztjährigen Vergütungsbericht erläutert hatte der Verwaltungsrat antizipiert, dass es möglicherweise notwendig werden könnte, die ROCE-Leistungshürde für Optionen im Rahmen des langfristigen Beteiligungsplans (Executive Equity Award Plan, EEAP) vorübergehend auszusetzen. In Anbetracht der starken Steuerung der Rentabilität, zusammen mit der Effizienz des eingesetzten Kapitals während der COVID-19-Krise, beschloss der Verwaltungsrat jedoch, diese Aussetzung nicht anzuwenden.
Diese Massnahmen wurden grossteils bereits im Vergütungsbericht 2019/20 erläutert.
Reguläre Vergütung 2020/21 und 2021/22
Auch unter normalen Geschäftsbedingungen wird unser Vergütungssystem regelmässig überprüft und unter Berücksichtigung unseres ständigen Dialogs mit unseren Aktionären und Stimmrechtsberatern sowie unter Einbezug unserer Geschäftsstrategie, relevanter Markttrends und Best Practices weiterentwickelt. Durch diese Überprüfung stellen wir sicher, dass unser Vergütungssystem attraktiv, effektiv und nachhaltig ist. Transparenz ist für uns von entscheidender Bedeutung, und wir arbeiten kontinuierlich daran, die Klarheit der Offenlegung zu verbessern.
Um Sonovas Ansatz unternehmerischer Sozialverantwortung und nachhaltiger Unternehmensführung klarer zu reflektieren, werden die relevanten ESG-Ziele (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) im VCC seit der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres 2020/21 formeller widergespiegelt.
Im Berichtsjahr übte das NCC seine normalen Aufgaben aus, darunter die Nachfolgeplanung für Positionen in Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, die Festlegung von Leistungszielen auf rollierender Basis und die Leistungsbeurteilung, die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie die Erstellung des Vergütungsberichts und der Anträge zur Vergütung an der Generalversammlung.
Bei der Vergütung unserer Geschäftsleitung verfolgen wir einen zurückhaltenden Ansatz und nehmen Anpassungen nur dann vor, wenn wir sie als notwendig und angemessen erachten. Solche Anpassungen orientieren sich grundsätzlich an jenen im Gesamtunternehmen und weichen in der Regel lediglich in Fällen ab, in denen beispielsweise eine Position veränderte Verantwortlichkeiten hat. Wie oben erklärt, gab es für die Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2020/21 keine Salärerhöhungen. Sollten solche Anpassungen im Geschäftsjahr 2021/22 erfolgen, orientieren diese sich erneut an jenen im Gesamtunternehmen.
Nach der Generalversammlung 2021 wird die Vergütung des Verwaltungsrates wieder auf das vor der Pandemie etablierte Niveau zurückgeführt.
Veränderungen in Verwaltungsrat und Geschäftsleitung
Wie am 11. Februar 2021 angekündigt und im Corporate-Governance-Bericht ausgeführt, wird Beat Hess, Vizepräsident und Mitglied des NCC, nicht zur Wiederwahl stehen, da er die Altersgrenze für die Mitgliedschaft im Sonova Verwaltungsrat erreicht hat. Darüber hinaus wird Michael Jacobi, Mitglied des Verwaltungsrates seit 2003 und Präsident des Auditkomitees von 2004 bis 2019, nicht zur Wiederwahl stehen. Alle anderen gegenwärtigen Mitglieder werden an der Generalversammlung 2021 zur Wiederwahl in den Verwaltungsrat stehen. Gregory Behar und Roland Diggelmann werden an der Generalversammlung 2021 zur Wahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagen.
Der Verwaltungsrat hat sich in mehreren Sitzungen mit seiner Nachfolgeplanung befasst. Dabei wurde eine Bewertungsmatrix verwendet, die die Breite und Tiefe der Kompetenzen und Erfahrungen berücksichtigt, die Sonova zur Unterstützung unseres Geschäfts und der entsprechenden Strategien benötigt. Um eine ausgewogene Gesamtzusammensetzung des Rates und eine langfristige Planung zu gewährleisten, umfassen diese Kriterien unter anderem Managementerfahrung und -kompetenz, internationale Erfahrung, Expertise in den Bereichen Finanzen, M&A und Human Resources, Branchenaffinität sowie Diversität in Bezug auf Hintergrund, Branche, funktionales Wissen, Nationalität, Geschlecht und Alter.
Die beiden neuen Mitglieder, die an der Generalversammlung 2021 zur Wahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagen werden, können auf eine herausragende Erfolgsbilanz als CEOs grosser Unternehmen verweisen. Sie bringen umfangreiche internationale Erfahrung mit und verfügen über Kenntnisse, die für das Geschäft von Sonova äusserst relevant sind. Darüber hinaus werden sie den Verwaltungsrat deutlich verjüngen.
In Anbetracht dieser Änderungen und im Falle einer Wahl/Wiederwahl an der Hauptversammlung 2021 wird der Verwaltungsrat folgende Ernennungen vornehmen:
- Stacy Enxing Seng wird zur Vizepräsidentin des Verwaltungsrates ernannt.
- Adrian Widmer wird zum Präsidenten des Auditkomitees ernannt.
- Lukas Braunschweiler wird zum Präsidenten des NCC ernannt. Er übernimmt diese Position von Robert Spoerry, um die Rolle des Verwaltungsratspräsidenten von jener des Präsidenten des NCC zu trennen.
- Roland Diggelmann wird zum Mitglied des NCC ernannt.
Vor dem Hintergrund unserer ESG-Strategie sind wir davon überzeugt, dass eine ausgewogenere Repräsentation der Geschlechter im Verwaltungsrat im besten Interesse der Sonova Gruppe ist. Wir verpflichten uns zur Erreichung eines Frauenanteils von 30% im Verwaltungsrat deutlich vor dem Jahr 2026, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wie am 11. Februar 2021 angekündigt und im Corporate-Governance-Bericht erläutert, wird Birgit Conix per Juni 2021 die Nachfolge von Hartwig Grevener als Chief Financial Officer von Sonova antreten. Dies wird sich im Vergütungsbericht des kommenden Jahres widerspiegeln.
Generalversammlung 2021
Wie in diesem Vergütungsbericht erläutert, liegt die den Mitgliedern des Verwaltungsrates für diese Amtsdauer gewährte Gesamtvergütung klar innerhalb des von der Generalversammlung 2020 genehmigten Rahmens, was teilweise auch auf die oben erwähnte zeitweise Reduzierung der Vergütung zurückzuführen ist. Die Vergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung liegt ebenso innerhalb des an der Generalversammlung 2019 genehmigten Rahmens, auch dies teilweise bedingt durch die zeitweise Reduzierung der Vergütung sowie die vorübergehend neu festgelegte Obergrenze für den VCC.
An der Generalversammlung 2021 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Meinung über unsere Vergütungsgrundsätze und unser Vergütungssystem im Rahmen einer Konsultativabstimmung über diesen Vergütungsbericht zu äussern. Darüber hinaus werden wir Sie bitten, den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung für den Verwaltungsrat für die nächste Amtsdauer und für die Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2022/23 zu genehmigen.
Für das Vergütungssystem des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung sind keine Änderungen vorgesehen, ausser denjenigen, welche in diesem Vergütungsbericht dargestellt sind. Die besonderen kurzfristigen Anpassungen der Vergütung, die vorgenommen wurden, um während der Krise im Zusammenhang mit COVID-19 eine starke Ausrichtung auf die Interessen der Aktionäre zu gewährleisten, werden für den Verwaltungsrat nach der Generalversammlung 2021 und für die Geschäftsleitung zum Geschäftsjahr 2021/22 wieder aufgehoben.
Im Namen des Verwaltungsrates danke ich Ihnen für Ihre kontinuierliche Unterstützung. Wir hoffen, dass Sie diesen Bericht informativ finden, und sind überzeugt, dass unser Vergütungssystem Leistung gerecht und nachhaltig belohnt und dadurch im Einklang mit den Interessen unserer Aktionäre steht. Wir freuen uns darauf, unseren Dialog mit Ihnen fortzuführen.
Freundliche Grüsse
Robert Spoerry
Präsident des Nominations- und Vergütungskomitees