Vergütungsbericht

5. Vergütung im Geschäftsjahr

5.1 Vergütung des Verwaltungsrates

Die Tabellen in diesem Abschnitt werden von der externen Revisionsstelle geprüft.

Die folgende Tabelle zeigt die Vergütungen der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder in den Geschäftsjahren 2017/18 und 2016/17.

Im Geschäftsjahr 2017/18 betrug die Gesamtvergütung CHF 2,9 Mio., nahezu derselbe Betrag wie im Vorjahr. Nach der Herabsetzung der Gesamtvergütung 2011 wurden in den letzten sechs Jahren keine Änderungen vorgenommen. Somit blieben die Struktur und jeweilige Höhe der Gesamtvergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates in diesem Zeitraum unverändert. Die derzeitige Gesamtvergütung entspricht für Mitglieder, den Vizepräsidenten und den Präsidenten des Verwaltungsrates dem jeweiligen Benchmark beziehungsweise den öffentlich verfügbaren Studien. Die aktuelle Struktur der Gesamtvergütung des Verwaltungsrates weist einen leicht höheren Anteil fixer Vergütungselemente (Barzahlung und gesperrte Aktien) auf als marktüblich, jedoch wesentlich geringere Ausschussvergütungen. Dies spiegelt die derzeitige Arbeitspraxis gemäss Organisationsreglement wieder.

Über die in der unten stehenden Tabelle aufgeführte Gesamtvergütung hinaus wurde keine weitere Vergütung für sonstige Dienste gezahlt. Es sind keine Darlehen der Sonova oder einer anderen Konzerngesellschaft an gegenwärtige oder ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrates im Geschäftsjahr 2017/18 gewährt worden oder per 31. März 2018 ausstehend. Darüber hinaus haben weder Sonova noch eine andere Konzerngesellschaft Darlehen an nahestehende Personen von gegenwärtigen oder ehemaligen Mitgliedern des Verwaltungsrates vergeben.

Sonova hat die Berichterstattung bezüglich der Vergütung des Verwaltungsrats überarbeitet, um sie mit dem Ansatz in Einklang zu bringen, der bei der Abstimmung an der Generalversammlung bezüglich des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung zum Einsatz kommt. Um eine angemessene Vorhersagbarkeit des Betrags zu gewährleisten, der für die prospektive Abstimmung vorgeschlagen wird, berücksichtigt Sonova ab der Generalversammlung 2018 bei der Abstimmung über den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrates nicht mehr die Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen. Sonova gibt in den jeweiligen Vergütungstabellen weiterhin die Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen an. Dieser überarbeitete Berichtsansatz stellt die vollständige Angleichung der Ansätze für die Berichterstattung und die Abstimmung über die Vergütung sicher.

Bitte beachten Sie, dass die in den Tabellen aufgeführten Beträge für den Verwaltungsrat nicht notwendigerweise den Beträgen entsprechen, über die abstimmt wurde, da die Berichtsperiode sich auf das Geschäftsjahr von Sonova bezieht, die Abstimmung hingegen auf den Zeitraum zwischen den Generalversammlungen. Aus Transparenzgründen führen wir in Abschnitt 5.1.2 auch eine Überleitungstabelle auf, in der die genehmigte mit der tatsächlichen Gesamtvergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrates für den Zeitraum zwischen den Generalversammlungen in Bezug gesetzt wird.

in CHF

2017/18

 

 

Fixe Zahlung

 

Sitzungsgeld/ Spesen 1)

 

Total Barzahlung

 

Wert der gesperrten Aktien 2)

 

Total Vergütung

 

Arbeitgeber- beiträge an Sozialver- sicherungen 3)

Robert F. Spoerry 4) Präsident des Verwaltungsrates Präsident des Nominations- und Vergütungskomitee

 

500’000

 

2’500

 

502’500

 

295’212

 

797’712

 

54’572

Beat Hess Vizepräsident des Verwaltungsrates Mitglied des Nominations- und Vergütungskomitee

 

122’500

 

8’000

 

130’500

 

156’406

 

286’906

 

16’912

Stacy Enxing Seng Mitglied des Nominations- und Vergütungskomitee

 

107’500

 

8’000

 

115’500

 

156’406

 

271’906

 

19’076

Michael Jacobi Präsident des Auditkomitee

 

125’000

 

8’000

 

133’000

 

156’406

 

289’406

 

42’408

Anssi Vanjoki Mitglied des Auditkomitee

 

107’500

 

8’000

 

115’500

 

156’406

 

271’906

 

19’076

Ronald van der Vis Mitglied des Auditkomitee

 

107’500

 

7’500

 

115’000

 

156’406

 

271’406

 

39’245

Jinlong Wang

 

100’000

 

6’000

 

106’000

 

156’406

 

262’406

 

18’434

Lynn Dorsey Bleil

 

100’000

 

5’500

 

105’500

 

156’406

 

261’906

 

18’434

Total (aktive Mitglieder)

 

1’270’000

 

53’500

 

1’323’500

 

1’390’054

 

2’713’554

 

228’157

  Die in der Tabelle ausgewiesene Vergütung versteht sich brutto und basiert auf dem Accrual-Prinzip.

1) Die Sitzungsgelder und Spesen basieren auf der Anzahl teilgenommener Sitzungen der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder (keine Sitzungsgelder für den Präsidenten).

2) Der Steuerwert bei der Gewährung weicht vom Wert der Gewährung um 6% pro Jahr der Sperrung ab – die sogenannte Sperrfrist – und widerspiegelt, dass nach Zuteilung der gesperrten Aktien diese für einen Zeitraum von fünf Jahren und vier Monaten für den Präsidenten des Verwaltungsrates und vier Jahre und vier Monate für die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates gesperrt sind. Dieser Abschlag, der die Praxis der Schweizer Steuerbehörden widerspiegelt, trägt auch der Tatsache Rechnung, dass gesperrte Aktien nicht handelbar sind und nicht verpfändet werden können und daher während der Sperrfrist der vollen Aktienvolatilität unterliegen. Darüber hinaus wurde für steuerliche Zwecke der volumengewichtete Durchschnittskurs zum Gewährungszeitpunkt verwendet, während der Marktwert (Fair Value) dem Schlusskurs zum Gewährungszeitpunkt entspricht. Berechnung des Wertes der gesperrten Aktien: Der um den steuerlichen Effekt bereinigte Wert der gesperrten Aktien zum Zuteilungszeitpunkt, beträgt für den Präsidenten des Verwaltungsrats CHF 109,14 und für die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats CHF 115,68.

3) Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen auf der fixen Vergütung und dem Steuerwert der im Berichtsjahr ausgeübten Optionen und zugeteilten gesperrten Aktien. Das Total Vergütung inklusive Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen betrug im Berichtsjahr CHF 2'941’711 (Ansatz, der an der Abstimmung der Generalversammlung 2017 angewandt wurde).

4) Einschliesslich Arbeit und Anwesenheit im Nominations- und Vergütungskomitee und Auditkomitee.

in CHF

2016/17

 

 

Fixe Zahlung

 

Sitzungsgeld/ Spesen 1)

 

Total Barzahlung

 

Wert der gesperrten Aktien 2)

 

Total Vergütung

 

Arbeitgeber- beiträge an Sozialver- sicherungen 3)

Robert F. Spoerry Präsident des Verwaltungsrates Präsident des Nominations- und Vergütungskomitee

 

500’000

 

2’500

 

502’500

 

289’699

 

792’199

 

54’199

Beat Hess Vizepräsident des Verwaltungsrates Mitglied des Nominations- und Vergütungskomitee

 

122’500

 

9’500

 

132’000

 

153’135

 

285’135

 

16’801

Stacy Enxing Seng Mitglied des Nominations- und Vergütungskomitee

 

105’979

 

9’000

 

114’979

 

153’135

 

268’114

 

18’416

Michael Jacobi Präsident des Auditkomitee

 

125’000

 

9’000

 

134’000

 

153’135

 

287’135

 

20’104

Anssi Vanjoki Mitglied des Auditkomitee

 

107’500

 

9’000

 

116’500

 

153’135

 

269’635

 

18’922

Ronald van der Vis Mitglied des Auditkomitee

 

107’500

 

8’500

 

116’000

 

153’135

 

269’135

 

18’889

Jinlong Wang

 

100’000

 

7’000

 

107’000

 

153’135

 

260’135

 

18’281

Lynn Dorsey Bleil 4)

 

79’726

 

6’000

 

85’726

 

153’135

 

238’861

 

16’879

Total (aktive Mitglieder)

 

1’248’205

 

60’500

 

1’308’705

 

1’361’644

 

2’670’349

 

182’491

John J. Zei 5)

 

22’089

 

4’500

 

26’589

 

 

 

26’589

 

1’527

Total (inklusive ehemalige Mitglieder)

 

1’270’294

 

65’000

 

1’335’294

 

1’361’644

 

2’696’938

 

184’018

  Die in der Tabelle ausgewiesene Vergütung versteht sich brutto und basiert auf dem Accrual-Prinzip.

1) Die Sitzungsgelder und Spesen basieren auf der Anzahl teilgenommener Sitzungen der einzelnen Verwaltungsratsmitglieder (keine Sitzungsgelder für den Präsidenten).

2) Berechnung des Wertes der gesperrten Aktien: Der um den steuerlichen Effekt bereinigte Wert der gesperrten Aktien zum Zuteilungszeitpunkt, beträgt für den Präsidenten des Verwaltungsrats CHF 95,48 und für die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats CHF 101,21. Der steuerliche Effekt berücksichtigt einen Abschlag von jährlich 6% über die Sperrfrist der zugeteilten Aktien und berücksichtigt, dass die zugeteilten Aktien über einen Zeitraum von fünf Jahren und vier Monaten für den Präsidenten des Verwaltungsrates sowie über vier Jahre und vier Monate für die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates gesperrt sind.

3) Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen auf dem Steuerwert der im Berichtsjahr in Aktien umgewandelte RSUs, ausgeübten Optionen/SARs und zugeteilten gesperrten Aktien.

4) Neumitglied des Verwaltungsrat seit Juni 2016.

5) John J. Zei schied anlässlich der Generalversammlung vom 14. Juni 2016 aus dem Verwaltungsrat aus. Seit 1. Juli 2016 hat er ein unabhängiges Beratungsmandat bei Sonova übernommen. In Bezug auf die Beratungsvereinbarung werden keine zusätzlichen Kosten erwartet, welche von Sonova erstattet werden.

5.1.1 Historische Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrates

Nach der Herabsetzung der Gesamtvergütung 2011 wurden in den letzten sechs Jahren keine Änderungen vorgenommen. Somit blieben die Struktur und jeweilige Höhe der Gesamtvergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates in diesem Zeitraum unverändert. Die derzeitige Gesamtvergütung entspricht für Mitglieder, den Vizepräsidenten und den Präsidenten des Verwaltungsrates dem jeweiligen Benchmark beziehungsweise den öffentlich verfügbaren Studien. Die aktuelle Struktur der Gesamtvergütung des Verwaltungsrates weist einen leicht höheren Anteil fixer Vergütungselemente (Barzahlung und gesperrte Aktien) auf als marktüblich, jedoch wesentlich geringere Ausschussvergütungen. Dies spiegelt die derzeitige Arbeitspraxis gemäss Organisationsreglement wider und wird durch Benchmarks und öffentlich verfügbare Studien belegt und bestätigt.

5.1.2 Genehmigte versus erwartete Gesamtvergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrates

Die dem Verwaltungsrat zwischen der Generalversammlung 2017 und der Generalversammlung 2018 gezahlte Gesamtvergütung beträgt voraussichtlich CHF 2,9 Mio. Dieser Wert liegt innerhalb der von der GV 2017 genehmigten Obergrenze von CHF 3,0 Mio.

in CHF 1'000

 

Genehmigt für GV 2016 – GV 2017

 

Effektiv für GV 2016 – GV 2017

 

Genehmigt für GV 2017 – GV 2018

 

Geschätzt für GV 2017 – GV 2018

GV Genehmigungsjahr

 

2016

 

2017

Total Vergütung 1)

 

3’000

 

2’899

 

3’000

 

2’934

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusammensetzung der Vergütung:

 

 

 

 

 

 

 

 

Fixe Vergütung inklusive Sitzungsgelder und Spesen

 

1’463

 

1’328

 

1’453

 

1’326

Gesetzliche Sozialversicherungsabgaben

 

185

 

209

 

185

 

217

Steuerwert gesperrte Aktien

 

1’352

 

1’362

 

1’362

 

1’391

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates

 

8

 

8

 

8

 

8

1) Beinhaltet obligatorische Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen (AHV/ALV) im Einklang mit der jeweiligen Genehmigung der Generalversammlung. Für die ordentliche Generalversammlung 2018 und die nachfolgenden Generalversammlungen werden diese Beiträge nicht mehr in die Abstimmung über die maximale Gesamtvergütung des Verwaltungsrats einbezogen. Sonova wird weiterhin Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherung in den entsprechenden Vergütungstabellen ausweisen.

5.2 Vergütung der Geschäftsleitung

Die Tabellen in diesem Abschnitt werden von der externen Revisionsstelle geprüft.

Insgesamt erzielte Sonova ein solides Ergebnis, wobei viele Geschäftsbereiche der Gruppe neue Rekordwerte erreichten. Insgesamt wurden die vom Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr festgelegten Finanzziele leicht übertroffen. Dies spiegelt sich in der Vergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung wider. Bei der Ermittlung der Zielerreichung wurden die Einmalkosten in Zusammenhang mit der Akquisition von AudioNova nicht berücksichtigt.

Das System der variablen Barvergütung wird in Abschnitt 4.3 dieses Berichts genauer erläutert. Zur Ermittlung der Leistung der Geschäftsleitung über die individuelle qualitative Zielerreichung hinaus werden die folgenden Leistungsindikatoren verwendet: auf Ebene der Gruppe Umsatz, Betriebsgewinn vor akquisitionsbedingten Abschreibungen (EBITA), Gewinn pro Aktie (EPS) und Free Cash Flow (FCF); auf Ebene der jeweiligen Geschäftseinheit zusätzlich durchschnittlicher Verkaufspreis (ASP) und Aufwendungen (OPEX). Die durchschnittliche Auszahlung der variablen Barvergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung lag mit 119,3% höher als im Vorjahr (116,3%).

Der Umsatz der Gruppe lag knapp unter der Zielvorgabe. Während das Hörgeräte-Segment sein Wachstumsziel übertreffen konnte, litten das Retailgeschäft und das Cochlea-Implantate-Geschäft unter der schwachen Entwicklung in den USA und anderen Märkten.

Im Hörgeräte-Segment wurde die EBITA-Zielvorgabe übertroffen, wozu eine hervorragende Preisdisziplin und eine generell strikte Kontrolle der Aufwendungen beitrugen. Im Cochlea-Implantate-Geschäft wurde die Zielvorgabe trotz strenger Kostenkontrolle nicht ganz erreicht, was auf einen ungünstigen Umsatzmix zurückzuführen war. Die Ergebnisse waren jedoch signifikant über dem Vorjahr.

Der Gewinn pro Aktie entsprach der EBITA-Entwicklung. Insgesamt konnte die Gruppe ihre Zielvorgaben für EBITA und Gewinn pro Aktie leicht übertreffen.

Beim Free Cash Flow konnte auch aufgrund der höheren EBITA-Zielerreichung die Vorgabe übertroffen werden.

Die individuellen qualitativen Zielvorgaben für das Management wurden im Durchschnitt übertroffen.

Das ROCE-Ziel, welches für das Vesting des langfristigen Beteiligungsplans (EEAP) massgebend ist, wurde erreicht. Das Vesting ist auf dem Zielwert (100%) gedeckelt. Eine ROCE Ziel-Übererreichung wirkt sich somit nicht auf das Vesting aus. Die EEAP-Zielerreichung belief sich somit auf 100%.

Im Geschäftsjahr 2017/18 wurde die höchste Gesamtvergütung eines Mitglieds der Geschäftsleitung an Arnd Kaldowski gezahlt, der am 1. Oktober 2017 zum COO ernannt wurde und ab 1. April 2018 seine Rolle als CEO aufnehmen wird. Wie weiter unten dargelegt, wurde die Vergütung des COO bereits auf dem Niveau der zukünftigen Vergütung als CEO angesetzt. Diese Vergütung umfasst zudem eine Entschädigung für verfallene Anwartschaften von seinem ehemaligen Arbeitgeber. Sie erfolgt in Form einer ausserordentlichen Einmalgewährung von Performance Optionen in Höhe von CHF 1ʼ000ʼ000. Entsprechend der kumulierten jährlichen Wachstumsrate des EPS (EPS CAGR) vesten die Optionen nach einem Fünfjahreszeitraum wie folgt:

  • EPS CAGR  pro Jahr ist unter 8%:
    kein Vesting erreicht, zugeteilte Performance Optionen verfallen
  • EPS CAGR pro Jahr ist bei 8%:
    50% der gewährten Performance Optionen vesten
  • EPS CAGR pro Jahr von 12% oder mehr: 100% der gewährten Performance Optionen vesten

Die Anzahl der bei einer EPS CAGR zwischen 8 und 12% zugewiesenen Performance Optionen wird mittels linearer Interpolation berechnet.

Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis zum 31. März 2018 betrug das fixe Basissalär von Arnd Kaldowski CHF 450ʼ000 (CHF 900ʼ000 annualisiert) und die variable Barvergütung bei Zielerreichung 400ʼ000 (CHF 800ʼ000 annualisiert). Die tatsächliche ausbezahlte variable Barvergütung für das Geschäftsjahr 2017/18 betrug CHF 499ʼ488, wobei die maximal mögliche variable Barvergütung CHF 800ʼ000 (annualisiert) betragen hätte.

Darüber hinaus wurde Arnd Kaldowski ein reguläres Beteiligungsinstrument (EEAP) aus 62,5% Optionen und 37,5% PSUs mit einem für 2018 geltenden Marktwert von CHF 1ʼ300ʼ000 (Gesamtjahr) zugeteilt. Seine Vergütung enthält auch einen Arbeitgeberbeitrag an Sozialversicherungen (AHV/ALV) von CHF 62ʼ511, Arbeitgeberbeiträge an Pensionskassen von CHF 56ʼ363 sowie andere Zusatzleistungen wie Spesen und Unterkunft. 

Die im Bericht ausgewiesene Gesamtvergütung des COO Arnd Kaldowski ist höher als diejenige des CEO Lukas Braunschweiler. Verantwortlich hierfür ist das Zusammenkommen mehrerer Faktoren:

  1. Die einmalige Gewährung von Performance Optionen als begrenzter Ausgleich für verfallene Anwartschaften gegenüber seinem ehemaligen Arbeitgeber.
  2. Vergütungsbenchmarks, welche die deutlich gesteigerte Unternehmensgrösse von Sonova berücksichtigen.
  3. Parallel hierzu wurden in der Übergangsphase (1. Oktober 2017 bis 31. März 2018) die Verantwortlichkeiten von Lukas Braunschweiler auf 50% Vollzeitäquivalent reduziert, bei einer entsprechenden Senkung des Basissalärs und des Ziels der Barvergütung.

Die folgende Tabelle zeigt die Vergütung für den CEO und die weiteren Mitglieder der Geschäftsleitung in den Geschäftsjahren 2017/18 (10 Mitglieder) und 2016/17 (13 Mitglieder). Die Vergütung des CEO für das Geschäftsjahr 2017/18 wird separat offengelegt, obwohl der CEO nicht das höchstbezahlte Mitglied der Geschäftsleitung war. Die reduzierte Gesamtvergütung des CEO spiegelt die Verringerung seiner Verantwortlichkeiten während der Übergangsphase nach der Ernennung von Arnd Kaldowski wider. Im Geschäftsjahr 2017/18 betrug die durchschnittliche Auszahlung der variablen Barvergütung für Mitglieder der Geschäftsleitung einschliesslich des höchstbezahlten Mitglieds der Geschäftsleitung 119,3%. Im Vorjahr hatte die jeweilige Auszahlung 116,3% betragen. Die Gesamtvergütung von CHF 16,9 Mio. für das Geschäftsjahr 2017/18 liegt über dem Wert des Vorjahres von CHF 14,1 Mio. Die Gesamtvergütung von CHF 16,9 Mio. war teilweise auf die Verringerung der Gesamtzahl an Mitgliedern der Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2017/18 zurückzuführen sowie auf die höhere variable Barvergütung dank besserer Zielerreichung auf Gruppen-, Geschäftsbereichs- und individueller Ebene. Hinzu kam eine Erhöhung des EEAP-Zuteilungswerts teilweise aufgrund von EEAP-Übergangsregelungen. Darüber hinaus umfasst diese auch die Gesamtvergütung des COO einschließlich der einmaligen Gewährung von Performance Optionen als begrenzter Ausgleich für verfallene Anwartschaften gegenüber seinem ehemaligen Arbeitgeber. Die Basissaläre blieben unverändert.

Struktur und Höhe der Gesamtvergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung haben sich – mit Ausnahme der Ablösung von RSUs durch PSUs im Rahmen des EEAP (für weitere Informationen siehe Abschnitt 4.3) – gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Für das Geschäftsjahr 2018/19 sind nur mässige Erhöhungen der aktuellen Vergütung vorgesehen. Grundsätzlich finden solche Änderungen, falls notwendig, nur in begrenztem Umfang statt und orientieren sich stets an Daten aus Executive-Vergütungsstudien und veröffentlichten Benchmarks von Unternehmen vergleichbarer Grösse.

Über die in der unten stehenden Tabelle aufgeführte Gesamtvergütung hinaus wurde keine weitere Vergütung für sonstige Dienste gezahlt. Es sind keine Darlehen der Sonova oder einer anderen Konzerngesellschaft an gegenwärtige oder ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2017/18 gewährt worden oder per 31. März 2018 ausstehend. Darüber hinaus haben weder Sonova noch eine andere Konzerngesellschaft Darlehen an nahestehende Personen von gegenwärtigen oder ehemaligen Mitgliedern der Geschäftsleitung vergeben.

Sonova hat die Berichterstattung bezüglich der Vergütung der Geschäftsleitung überarbeitet, um sie mit dem Ansatz in Einklang zu bringen, der bei der Abstimmung an der Generalversammlung bezüglich des maximalen Gesamtbetrags der Vergütung zum Einsatz kommt. Um eine angemessene Vorhersagbarkeit für die prospektive Abstimmung zu gewährleisten, berücksichtigt Sonova ab der Generalversammlung 2018 bei der Abstimmung über den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung der Geschäftsleitung nicht mehr die Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen. Sonova gibt in den jeweiligen Vergütungstabellen weiter die Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen an. Dieser überarbeitete Berichtsansatz stellt die vollständige Angleichung der Ansätze für die Berichterstattung und die Abstimmung über die Vergütung sicher.

in CHF

2017/18

 

 

Basis- salär

 

Variable Vergütung 1)

 

Zusatz- leistungen

 

Arbeitgeber- beiträge an Pensions- kassen

 

Total Bar- zahlung

 

Wert der PSUs (RSUs) 2)

 

Wert der Optionen 3)

 

Total Vergütung

 

Arbeitgeber- beiträge an Sozialver- sicherungen 4)

Lukas Braunschweiler, CEO

 

600’000

 

472’293

 

60’630

 

123’712

 

1’256’635

 

393’736

 

656’236

 

2’306’607

 

109’159

Arnd Kaldowski, COO 5)

 

447’092

 

499’488

 

61’886

 

56’363

 

1’064’829

 

487’451

 

1’812’475

 

3’364’755

 

62’511

Weitere Mitglieder der Geschäftsleitung 6)

 

3’486’080

 

2’137’192

 

397’152

 

703’281

 

6’723’705

 

1’648’008

 

1’648’390

 

10’020’103

 

975’336

Total

 

4’533’172

 

3’108’973

 

519’668

 

883’356

 

9’045’169

 

2’529’195

 

4’117’101

 

15’691’465

 

1’147’006

  Die in der Tabelle ausgewiesene Vergütung versteht sich brutto und basiert auf dem Accrual-Prinzip.

1) Die variable Vergütung wird erst ausbezahlt nachdem die auditierten Geschäftszahlen für das Berichtsjahr vom Sonova Hauptsitz sowie die konsolidierten Geschäftszahlen der Gruppe publiziert wurden.

2) Fair Value pro PSU im Zuteilungszeitpunkt CHF 118,63. Die Bewertung zum Fair Value geht von einer Zielerreichung von 100% aus. Dieser angemessene ausgewogene Ansatz berücksichtigt die Möglichkeit einer Über- oder Untererreichung. RSUs wurden nur an Lukas Braunschweiler zugeteilt. Fair Value pro RSU im Zuteilungszeitpunkt CHF 140,62.

3) Fair Value pro Option im Zuteilungszeitpunkt CHF 20,77. Dies beinhaltet für Arnd Kaldowski die einmalige Gewährung von Performance Optionen mit einem Fair Value von CHF 21,09.

4) Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen auf dem Steuerwert der im Berichtsjahr in Aktien umgewandelte RSUs und ausgeübten Optionen. Das Total Vergütung inklusive Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen betrug im Berichtsjahr CHF 16'838'471 (Ansatz, der an der Abstimmung der Generalversammlung 2017 angewandt wurde).

5) Mitglied der Geschäftsleitung seit 1. Oktober 2017 als COO und Übertritt zum CEO per 1. April 2018. Total Vergütung vom 1. Oktober 2017 – 31. März 2018.

6) Inklusive Sarah Kreienbühl und Franz Petermann für das Berichtsjahr 2017/18 bis Vertragsende.

in CHF

2016/17

 

 

Basis- salär

 

Variable Vergütung 1)

 

Zusatz- leistungen

 

Arbeitgeber- beiträge an Pensions- kassen

 

Total Bar- zahlung

 

Wert der RSUs 2)

 

Wert der Optionen 3)

 

Total Vergütung

 

Arbeitgeber- beiträge an Sozialver- sicherungen 4)

Lukas Braunschweiler, CEO

 

800’000

 

590’845

 

48’700

 

127’306

 

1’566’851

 

393’630

 

656’239

 

2’616’720

 

125’058

Weitere Mitglieder der Geschäftsleitung 5)

 

3’477’041

 

2’139’261

 

321’574

 

700’532

 

6’638’408

 

2’006’858

 

2’007’385

 

10’652’651

 

696’223

Total

 

4’277’041

 

2’730’106

 

370’274

 

827’838

 

8’205’259

 

2’400’488

 

2’663’624

 

13’269’371

 

821’281

  Die in der Tabelle ausgewiesene Vergütung versteht sich brutto und basiert auf dem Accrual-Prinzip.

1) Die variable Vergütung wird nach Ablauf des Berichtsjahres ausbezahlt.

2) Fair Value pro RSU im Zuteilungszeitpunkt CHF 125,68.

3) Fair Value pro Option im Zuteilungszeitpunkt CHF 16,99.

4) Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen auf dem Steuerwert der im Berichtsjahr in Aktien umgewandelte RSUs und ausgeübten Optionen.

5) Jan Metzdorff wurde für gesamte Geschäftsjahr 2016/17, als Mitglieder der Geschäftsleitung sowie in seiner neuen Funktion als "President HI Wholesale US", berücksichtigt.

5.2.1 Historische variable Barvergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung in den letzten fünf Jahren

Die Tabelle oben belegt, dass die variable Barvergütung wirksam gestaltet ist: Angesichts der ehrgeizigen Zielsetzung von Sonova sind wesentliche Fortschritte zur Zielerreichung (100%) erforderlich.

5.2.2 Genehmigte versus tatsächliche Gesamtvergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung

Der genehmigte maximale Gesamtbetrag für die Vergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2017/18 betrug CHF 15,4 Mio. und war für eine zum damaligen Zeitpunkt 10 Mitglieder umfassende Geschäftsleitung vorgesehen. Mit der Berufung von Arnd Kaldowski (COO) per 1. Oktober 2017 wurde der zur Vergütung auszahlbare genehmigte Betrag auf CHF 20,02 Mio. (einschliesslich der Einmalgewährung von Performance Optionen) gemäss Art. 27 der Statuten erhöht.

Die tatsächliche Gesamtvergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2017/18 betrug CHF 16,9 Mio. und somit weniger als die zulässigen CHF 20,02 Mio.

In der Vergangenheit beinhaltete der maximale Gesamtbetrag der Vergütung, der für die Mitglieder der Geschäftsleitung zur Verfügung steht, obligatorische Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen entsprechend den jeweiligen durch die Generalversammlung genehmigten Vergütungen. Für die Generalversammlung 2018 und folgende Generalversammlungen werden diese Beiträge nicht mehr in den Abstimmungen über den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung für die Geschäftsleitung beinhaltet sein. Sonova gibt in den jeweiligen Vergütungstabellen weiter die Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen an.

Die EEAP-Berechnung legt den Fair Value im Zuteilungszeitpunkt zugrunde und berücksichtigt die Möglichkeit einer Über- oder Untererreichung. Fair Value von PSUs beruht auf einer Zielerreichung von 100%; dies ist ein angemessen ausgewogener Ansatz, der die Möglichkeit einer Über- oder Untererreichung berücksichtigt. Die tatsächliche Anzahl der für die jeweiligen PSUs zugeteilten Aktien hängt von der Erreichung im Vorfeld festgelegter Leistungsziele ab und beträgt zwischen 0 und 2 Aktien pro PSU. Die tatsächlich erreichten Werte werden nach dem Vesten im jeweiligen Geschäftsjahr offengelegt.